LIZENZIERUNG DER BAUTÄTIGKEIT SOWIE ANDERER TÄTIGKEITSARTEN |
Laut dem gesetzlich festgelegten Verzeichnis der lizenzierungspflichtigen Tätigkeitsarten, erfordern mehrere Arbeiten bzw. Dienstleistungen das Vorliegen einer Lizenz bei der Organisation. Unsere Gesellschaft bietet Ihnen Beistand beim Erhalten der Lizenzen an:
• Formierung eines für das Erhalten der Lizenz notwendigen Pakets von Unterlagen • Einreichung eines Antrages auf Lizenzabfertigung in die jeweilige lizenzierende Behörde • Kontrolle über die Einhaltung der Termine der Lizenzerteilung • Erhalten der Fertiglizenz und Übergabe dieser dem Kunden |